Ende des Routerzwangs?

Seit dem 1. August ist ein neues Gesetz in Kraft, das den Konsumenten die freie Routerwahl für Internetdienste sichern soll. Das Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (kurz FTEG) schafft den Zwang für viele Verbraucher ab, einen von Netzbetreibern und Providern bestimmten Router nutzen zu müssen. Doch ist der Routerzwang damit wirklich abgeschafft?

Ist nun alles besser für den Endverbraucher?

Eine freie Endgerätewahl ist in anderen Telekommunikationsbereichen Usus. Ein Smartphone-Zwang für bestimmte Tarife eines Anbieters wären undenkbar, in dieser Linie sollte eigentlich auch die freie Routerwahl stehen. Vor der Gesetzeseinführung weigerten sich die meisten Provider, die notwendigen Zugangsdaten für ihre Dienste ganz oder teilweise herauszugeben. Ohne die war ein Einrichten eines fremden Routers unmöglich. Theoretisch sind diese Zeiten nun vorbei, in der Praxis sieht das allerdings anders aus. Noch immer bremsen Provider unabhängige Routerhersteller und Nutzer aus.

Routerzwang durch die Hintertür

Ein erstes Problem liegt in der Entwicklung unabhängiger Router, die sich für jeden beliebigen Dienst verwenden lassen. Faktisch ist eine solche Entwicklung erst seit dem 1. August möglich, da die Provider bis zum letztmöglichen Tag die Öffnung ihrer Netzinformationen hinausgezögert haben. Damit müssen die Hersteller nun erst einmal die entsprechenden Router entwickeln, die auf einem freien Markt angeboten werden können.

Während obiges Problem im Laufe der Zeit vermutlich überwunden wird, könnte ein zweites Problem hartnäckiger Bestand haben. Über Fallstricke in ihren Verträgen versuchen die Provider, die Kunden zu einem bestimmten Router zu zwingen. So ist bei einigen Anbietern beispielsweise ein Hotspot-Dienst vertraglich ausgeschlossen, wenn ein fremder Router genutzt wird, oder eine freie Routernutzung ist nur bei bestimmten Tarifen möglich. Letztlich führt das zu Leistungskürzungen für Verbraucher, die ihr Recht auf eine freie Routerwahl wahrnehmen wollen. Wahrscheinlich werden sich Verbraucherverbände und Bundesnetzagentur noch länger mit diesem Thema beschäftigen müssen.

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